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Montag, 4. Februar 2013

Joschka Fischer, Jürgen Crobog und Ludgar Vollmar: Visa-Affäre Der Richter sprach von einem „kalten Putsch“

Wenn Berufs Gangster Minister und Staatssekretäre in Deutschland werden! Die besten FAZ Artikel, über die Verbrecher mit Diplomaten Pass und dazu ein BKA Report. Einige Deutsche sind in Albanien, deswegen dem merkwürdigen Herztod gestorben, für die Berufs Kriminellen Lobbyisten, Diplomaten und sogenannten Wirtschafs Förderer, gemeint war der Drogen- Frauen und Waffen Handel, als Wirtschafts Motor. Immer mit Kriminellen unterwegs ebenso Jürgen Crobog.

Visa-Affäre „Glückwunsch, du kannst nach Deutschland“
 ·  Nicht nur Ukrainer, auch Albaner haben sich massenhaft deutsche Visa erschlichen. Die albanischen Ortskräfte in der Botschaft in Tirana kassierten vor den Augen deutscher Beamter. Gezahlt wurden bis zu 2.000 Euro je Visum.
Als Shkelzen D. Mitte Juni 2004 mit der Fähre aus Durres im italienischen Hafen Bari ankam, hielt der Austauschbeamte des Bundesgrenzschutzes den Albaner für verdächtig. D. gab bei der Befragung bald zu, daß er sein Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft in Tirana gekauft hatte - für 1.700 Euro.
Normalerweise belaufen sich die Gebühren für ein Visum auf hundert Euro. In der Botschaft, berichtete D., habe er sich in einem Büro an einen deutschen Beamten und eine Frau, eine albanische Mitarbeiterin, gewandt. Die Frau habe ihm mitgeteilt, daß er den Betrag mitbringen müsse, wenn er ein Visum haben wolle. Vier Tage später habe er die geforderte Summe der jungen Dame mit den schulterlangen braunen Haaren hingeblättert, sie legte das Geld in eine Schublade. D. bekam sein Visum gleich nach der Zahlung. „Herzlichen Glückwunsch, du kannst jetzt nach Deutschland reisen, wie du willst, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff“, habe ihm die Frau gratuliert.
Das Geschäft blühte
Andere Albaner, die in Bari oder auch auf dem Flughafen München vom Grenzschutz mit erschlichenen Visa ertappt wurden, erzählten ähnliche Geschichten: In der deutschen Botschaft wurden massenhaft Visa verkauft. Die albanischen Ortskräfte kassierten vor den Augen deutscher Beamter. Gezahlt wurden bis zu 2.000 Euro je Visum. Quittungen wurden nicht ausgestellt, das sei nicht üblich, hieß es.
Das Visum mußte man aber nicht unbedingt im Botschaftsgebäude bezahlen, das Geschäft blühte auch vor der Botschaft. Denn dort standen die Verbindungsmänner zu den Bediensteten drinnen. Sie verkauften Einladungen aus Deutschland, die sogenannten Verpflichtungserklärungen, mit denen man ein Visum für Deutschland und somit für den Schengen-Raum bekam. Daß der Reisewillige und der Einlader sich nicht kannten, machte nichts. Falls der Grenzschutz oder die Polizei Fragen stellen sollten, gaben die Kriminellen vor der Botschaft ihren „Kunden“ eine Telefonnummer in Deutschland mit, bei der die Einladung bestätigt würde. Der Durchschnittspreis für den Verkauf von Einladungen lag bei 2.000 Euro.
Vielfältige Methoden
Doch auch das war nur eine von vielen Methoden der Visaerschleichung. Die Männer vor der Botschaft verhökerten zudem Geschäftsunterlagen für Industriemessen in Deutschland, für 1.000 bis 2.000 Euro. Der Albaner Agim X. zahlte 2.400 Euro, um mit Unterlagen für die Münchner Fachmesse „Bau und Dach“ zwei Visa für sich und seinen Begleiter zu ergattern. Als er im Hafen Bari aufflog - der angebliche Messebesuch bei „Bau und Dach“ war dort schon etwas zu oft vorgekommen -, gab er zu, daß er nach Italien zum Schwarzarbeiten gekommen sei. Als man ihn abwies, bat er um eine Bestätigung, daß sein Visum nicht in Ordnung sei. So könne er sein Geld vom Verkäufer in Tirana zurückholen, begründete er sein Verlangen.
„Personen aus dem albanischen Raum versuchen meist mit erschlichenen Visa in den Schengen-Raum einzureisen“, resümierte ein deutscher Bundesgrenzschutzbeamter am Ende seines dreimonatigen Austauschdienstes Ende Juni 2004 bei der Grenzpolizei Bari. Zusammen mit einem Kollegen hatte er in dieser Zeit bei Stichproben 110 albanische Staatsangehörige mit erschlichenen Visa herausgefischt. In der Mehrzahl hatten sie ihre Visa von der deutschen Botschaft in Tirana.
„Offenbar kaum Überprüfungen“
Die Verbindungsbeamten stellten nicht nur fest, daß deutsche Beamte und albanische Mitarbeiter der Botschaft der Bestechlichkeit verdächtig waren. Sie fanden auch heraus, daß die deutsche Botschaft Tirana „offenbar kaum Überprüfungen der Einladungen vornimmt“. Dabei wäre das nicht schwierig gewesen. „Teilweise war die Aufdeckung einer ganzen Serie von Fälschungen durch nur einen einzigen Anruf beim angeblichen Einlader in Deutschland möglich“, schrieb einer der Beamten. Bei Erkundigungen habe man dann durch einen Beamten der Botschaft erfahren, daß angeblich 600 Blankoformulare für Einladungen in der Botschaft gestohlen worden seien.
Der Bericht der Beamten sorgte Ende Juni 2004 im Innenministerium für helle Aufregung. Sensibilisiert durch die dauernden Anfragen der CDU/CSU-Opposition zur massenhaften Visaerschleichung in Kiew und anderen Orten, schlug Innenminister Otto Schily sofort Alarm beim Auswärtigen Amt. Zwei Tage später reisten zwei Beamte von Joschka Fischers Ministerium zusammen mit einem Kollegen des Innenministeriums und einem des Bundeskriminalamtes nach Tirana, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Visa-Erschleichung wird zum Normalfall
Das Ergebnis ihrer vier Tage dauernden Dienstreise: Eine laxe Visavergabe seit dem „Volmer-Erlaß“ vom März 2000, nach dem man „im Zweifel für die Reisefreiheit“ entscheiden sollte, hatte in Verbindung mit einer von Korruption fast lückenlos durchsetzten Visastelle dafür gesorgt, daß die Erschleichung von Visa in Tirana zum Normalfall geworden war. Die Ausgabe von Visa war dort seit Beginn der Regierungszeit von Rot-Grün sprunghaft angestiegen: von 8000 Visa im Jahre 1998 auf 19000 in den Jahren 2002 und 2003.
Nur eine Woche nach dem Abschluß der Dienstreise erstattete die Bundesgrenzschutzdirektion bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige wegen Korruptionsverdachts gegen zwei - mittlerweile versetzte - Mitarbeiter der Botschaft Tirana, den Visastellenleiter Thomas W. und den ehemaligen Leiter der Konsular- und Rechtsabteilung. Zudem stellte sich heraus, daß fünf von acht Ortskräften korrupt waren. Einige wurden entlassen, die anderen hatten schon von sich aus den Dienst in der Botschaft quittiert, als klargeworden war, daß ihr einträgliches Geschäft gefährdet war. Gegen einen Albaner, der besonders lange kassiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls Ermittlungen aufgenommen.
Unabsehbare Folgen
Die Folgen des Visaskandals von Tirana sind kaum abzusehen. Zunächst mußten 350 Langzeitvisa sofort gesperrt werden, weil W. sie überhaupt nicht geprüft hatte - man vermutet, daß dies durch entsprechende Gegenleistungen erkauft wurde. Von weiteren 3.700 Langzeitvisa wurde etwa ein Drittel vorsorglich annulliert - auch sie hatte W. ausgestellt.
Leichtfertige Visavergabe und das hohe Maß an Korruption haben in Tirana außerdem dazu geführt, daß auch an die Chefs von albanischen kriminellen Banden Visa ausgegeben wurden. Das hatte der Bundesgrenzschutz schon früher festgestellt. Darauf, daß albanische Kriminellen-Clans über Albanien, das Kosovo und das ehemalige Jugoslawien hinaus sich in Europa beim Drogen- und Menschenhandel rücksichtslos Führungspositionen erkämpfen, weist auch die europäische Polizeibehörde Europol hin. Die kriminellen Gruppen, ethnisch streng abgeschottet und dadurch kaum infiltrierbar, zeichnen sich durch hohe Gewaltbereitschaft und Brutalität aus. Die kriminellen Gangs in Albanien, die beste Verbindungen zu staatlichen Stellen haben, sind zudem eng mit der organisierten Kriminalität im Kosovo verbunden. Im vergangenen Sommer hat sich Innenminister Schily auch schon einmal mit den „möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Visavergabe, insbesondere beim deutschen Verbindungsbüro in Prishtina“ beschäftigen müssen.
„Die Bosse sind ohnehin schon da“
„Der Visaskandal in Tirana ist für Außenminister Fischer weit brisanter als der in Kiew“, meint etwa Jürgen Roth, der seit Jahren Bücher über organisierte Kriminalität aus dem Osten Europas schreibt. Zwar seien über die Ukraine weit mehr Menschen mit erschlichenen Visa nach Deutschland und in den Schengen-Raum eingereist als aus Albanien. Gemessen an der Gesamtzahl von Zehntausenden erschlichener Visa, seien es jedoch in der Mehrzahl keine Kriminellen gewesen. Auch wenn es unter den Albanern viele gegeben habe, die zur Schwarzarbeit in den Schengen-Raum einreisten, sei die Zahl eingereister Krimineller aus Albanien weit höher als im Fall der Ukraine, schätzt Roth. „Die hochkarätigen Bosse der kriminellen Banden aus der Ukraine sind ohnehin schon lange in Deutschland“, sagt Roth.
Die Gefahr, die albanische Banden darstellten, werde in Deutschland nicht ernst genug genommen, wirft Roth den Sicherheitsbehörden vor. „Die Visapolitik der Bundesregierung hat jedenfalls dazu beigetragen, den Kriminellen dort die Arbeit zu erleichtern“, sagt er. „Dumm sind die nämlich nicht. Nur wir sind blauäugig.“
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 20.02.2005, Nr. 7 / Seite 4
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Visa-Affäre Der Richter sprach von einem „kalten Putsch“
 ·  Die öffentlich beachtete Geschichte des Visa-Erlasses unter Außenminister Fischer begann vor einem Jahr und ein paar Tagen im Kölner Landgericht. In 44 Verhandlungstagen kamen unverantwortliche Versäumnisse und chaotische Verhältnisse ans Licht.
Die öffentlich beachtete Geschichte des Visa-Erlasses begann vor einem Jahr und ein paar Tagen im Kölner Landgericht. Am 9. Februar 2004 verkündete dort der Vorsitzende Richter Ulrich Höppner das Urteil gegen den Angeklagten Anatoli B. Der aus der Ukraine stammende Mathematiker stand wegen des Vorwurfs bandenmäßiger Schleuserei mit erschlichenen Touristenvisa vor Gericht.
44 Verhandlungstage lang war vor der neunten großen Strafkammer verhandelt worden, 44 Tage, an denen ungeheuerlich erscheinende Vorwürfe erhoben wurden, unverantwortliche Versäumnisse von Politikern und Ministerialbeamten beklagt und chaotische Verhältnisse an deutschen Auslandsvertretungen in Osteuropa beschrieben wurden.
Ein Paukenschlag
Die Urteilsverkündung war ein Paukenschlag, der im ganzen Land gehört wurde. Höppner wählte seine Worte mit Bedacht, und zwar stark: Ohne Unterstützung der Bundesregierung wäre es Anatoli B. niemals gelungen, Tausende Ukrainer mit deutschen Visa in die Schengen-Staaten einzuschleusen, wo sie der Schwarzarbeit und Prostitution nachgegangen seien, statt die schönen „Bürgen am Rhein“ zu besichtigen, wie es in ihren Reisepapieren hieß. Mehr noch: Das Auswärtige Amt habe im Jahr 2000 mit dem „Volmer-Erlaß“ (diese Bezeichnung erhielt der Erlaß erst im Prozeß) gegen die bestehende Gesetzeslage „kalt geputscht“. Allein im Jahr 2001 seien 300000 Personen über die deutsche Botschaft in Kiew eingereist und damit ungleich mehr als über jedes andere EU-Land.
Wie viele davon auf das Konto Anatoli B.s gingen, war nicht zu beziffern, ebensowenig, wie viele der „Touristen“ tatsächlich nach Italien zur Apfelernte weiterreisten. Doch darum ging es auch schon gar nicht mehr, denn der Richter zielte auf das Auswärtige Amt mit Außenminister Fischer und auf Bundesinnenminister Schily (SPD). Beide Ministerien hätten die Ermittlungen massiv „gestört“, Aussagegenehmigungen erst verweigert, dann verschleppt. Es sei schon erstaunlich, sagte Höppner, daß ein Minister - gemeint war Schily - vor laufender Kamera vor Schleusungen warne und dahinter die Ermittler im Stich lasse.



Offene Rechnungen
Es lag wohl vor allem an der drastischen Wortwahl, daß der Richter nun endlich gehört wurde. Um seine Ansicht über die wahren Verantwortlichen zu unterstreichen, milderte Höppner überdies das Strafmaß für Anatoli B. und empfahl, Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums aufzunehmen, was auch geschah. Ein Jahr später, als die Grünen langsam merkten, daß sie ernsthaft in Bedrängnis waren, wurde lanciert, der Richter habe aus seiner Zeit als Regierungsbeamter anscheinend alte Rechnungen offen. Höppner schwieg dazu beharrlich - wie er sich überhaupt in dem ganzen Jahr nicht mehr über das Verfahren, sein Urteil und seine Vorwürfe äußerte.
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung waren dennoch schon fast alle Bestandteile beisammen, die schließlich zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag führten. Schon am 11. Februar 2004 machte die Unionsfraktion das Urteil zum Thema einer Fragestunde, in der die Außenamts-Staatsministerin Kerstin Müller (Grüne) antworten mußte. Es folgten eine große und eine kleine parlamentarische Anfrage (am 27. April und 21. September) und zahlreiche Pressemitteilungen. Zwischenzeitlich wurde die Bundesregierung mit mehr als hundert Einzelfragen regelrecht bombardiert.
Ungewöhnlich viele „Touristen“
In der Fraktion hatte sich um die Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Eckart von Klaeden (CDU) eine Visa-Arbeitsgruppe gebildet, die das Thema über Monate hinweg verfolgte, selbst recherchierte, Chronologien der Erlasse und Ereignisse erstellte, um sich über die Vorgänge klar zu werden. Uhl hatte mehrere Jahre lang die Münchner Ausländerbehörde geleitet und schon 2002 einen besorgten Brief an Schily geschrieben, um sich über Berichte von Diplomaten zu erkundigen, aus Osteuropa reisten seit einiger Zeit ungewöhnlich viele „Touristen“ ein. Das Innenministerium antwortete ihm damals, alle Mißstände würden umgehend abgeschafft, die Zusammenarbeit zwischen Innen- und Außenministerium funktioniere im übrigen reibungslos. Uhl war nach der Urteilsverkündung daher höchst alarmiert - was die schnelle Reaktion der Unionsfraktion mit erklärt. Klaeden stellte zur selben Zeit einen seiner Mitarbeiter ausschließlich für die Koordination der Visa-Arbeitsgruppe zur Verfügung.
Zur „Recherchetruppe“ gehörten unter anderen der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger, der auch Mitglied im Bundestags-Innenausschuß und jetzt des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bosbach (CDU), der Vorsitzende der Rechts-Arbeitsgruppe, Norbert Geis (CSU), die Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU) und Klaus Rose (CSU). Die Gruppe stellte Zahlen und Unterlagen zur Verfügung und versuchte, das Thema in die Medien zu bringen beziehungsweise dort zu halten. Sie verschickte außerdem beständig neue Pressemeldungen, etwa als sich herausstellte, daß mit den schlecht kontrollierten Touristenvisa Terrorismusverdächtige aus Tschetschenien, Algerien und Marokko eingereist waren, oder als bekannt wurde, daß es auch in den deutschen Auslandsvertretungen in Tirana, Tripolis und Colombo zu Mißbrauchsfällen und Korruption gekommen war.
Das Innenministerium schwieg
Das Innenministerium beantwortete Fragen - auch der Presse - fast ein Jahr lang standardmäßig mit dem Hinweis darauf, daß das Auswärtige Amt allein zuständig für die Visa-Erteilung sei. Die Ausländerbehörden haben aber unter anderem die Bonität der Einladenden zu prüfen, und sie unterstehen dem Bundesinnenminister. Er kann somit nicht alle Verantwortung von sich weisen (diese Zeitung berichtete darüber unter anderem am 15. Juli 2004). Schilys Behörde verhandelte auch mit einem baden-württembergischen Reiseveranstalter, der im kommenden April ebenfalls vor Gericht stehen wird, über die Zulassung von „Reiseschutzpässen“. Schily erhob offenbar auch keinen Einspruch gegen die Regelung, daß die Bonität von Einladenden nicht mehr geprüft werden müsse, wenn solch ein Reiseversicherungsschein in den Botschaften vorgelegt würde.
Aus der Sicht des Außenministeriums stellte sich die Sache etwas anders dar: Zum kriminellen Mißbrauch, vor dem man nie gefeit sei, habe nicht der Volmer-Erlaß geführt - zumindest nicht allein. Hinzu seien zum Teil ältere Regelungen gekommen: das Reisebüro-Verfahren aus der Regierungszeit Kohls, das es Reiseveranstaltern erlaubte, Sammelvisa für Gruppenreisen zu beantragen, ohne daß die Teilnehmer einzeln vorsprechen mußten. Des weiteren das zuerst vom ADAC, dann auch von dem nun angeklagten Reiseveranstalter angebotene Versicherungspaket („Carnet de touriste“, „Reiseschutzpaß“). Mit dem Paket wurden Reise-, Aufenthalts- und Krankheitskosten, gegebenenfalls auch Abschiebungskosten der „Touristen“ abgesichert.
Erlässe der Reihe nach wieder abgeschafft
Der Volmer-Erlaß wies aus Sicht des Außenministeriums auch nur dazu an, für die Reisefreiheit zu entscheiden, wenn alle anderen Voraussetzungen geprüft und nur letzte Zweifel am Rückkehrwillen des Antragstellers nicht ausgeräumt worden seien. All diese Regelungen zusammen hätten möglicherweise Betrugsmöglichkeiten eröffnet. Sie wurden - nach mehreren Inspektionsreisen von Außenamtsmitarbeitern - der Reihe nach wieder abgeschafft, zuletzt und nach hartnäckigem Sträuben, im Oktober 2004 auch der Volmer-Erlaß.
Das Auswärtige Amt bemühte sich jedoch im vergangenen Jahr kaum, diese Sichtweise überhaupt öffentlich darzulegen, geschweige denn argumentativ zu vertreten. Es unterschätzte den Ernst der Lage, überschätzte wohl auch die eigene Unverwundbarkeit. Die Opposition jedoch reagierte auf das Schweigen immer verärgerter. Dieser Ärger mag eine starke Triebfeder gewesen sein, das Thema weiterzuverfolgen und verbal immer stärker zuzuspitzen - auch als sogar in den eigenen Reihen bezweifelt wurde, daß es „aufregend“ genug für einen Untersuchungsausschuß sei.
Quelle: F.A.Z., 15.02.2005, Nr. 38 / Seite 3




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